Leistungen

Gefahrguttransporte

Unter den Begriff „Gefahrgut“ fällt jede Fracht, die bei Nichtbeachtung bestimmter vorgeschriebender Transportbedingungen umwelt- oder gesundheitsschädlich sein oder zu materiellen Verlusten führen kann.

Gefahrgüter werden in folgende Klassen eingeteilt:
Klasse 1 - Explosive Stoffe und Gegenstände
Klasse 2 - Gase
Klasse 3 - Entzündbare flüssige Stoffe
Klasse 4.1 - Entzündbare feste Stoffe, entflammbare Feststoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe
Klasse 4.2 - Selbstentzündliche Stoffe
Klasse 4.3 - Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden
Klasse 5.1 - Oxidierend wirkende Stoffe
Klasse 5.2 - Organische Peroxide
Klasse 6.1 - Giftige Stoffe
Klasse 6.2 - Ansteckungsgefährliche Stoffe
Klasse 7 - Radioaktive Stoffe
Klasse 8 - Ätzende Stoffe
Klasse 9 - Sonstige gefährliche Stoffe und Gegenstände

Der internationale Gefahrguttransport ist eine komplexe Dienstleistung, deren Besonderheit in der Vorbereitung, der Übernahme oder Übergabe der Fracht, der Verladung und der Ausfertigung der notwendigen Frachtpapiere unter Beachtung der Vorschriften abhängig vom jeweiligen Verkehrsmittel besteht. Alle notwendigen Handlungen werden dabei von unseren Fachleuten abhängig von den allgemein üblichen Sicherheitsregeln und -vorschriften vorgenommen und kontrolliert.

Der Gefahrguttransport erfolgt basierend auf folgenden grundlegenden Abkommen und Verträgen über den internationalen Gefahrguttransport, von denen ein großer Teil auf Initiative der UNO geschlossen wurde:

  • IMDG (International Maritime Dangerous Goods) — Vertrag über den Gefahrguttransport auf See.
  • ICAO-TI (Technical Instructions for The Safe Transport of Dangerous Goods by AIR) — Technische Vorschriften für den sicheren Transport von gefährlichen Gütern in der Luft, ICAO 9284.
  • RID (International Regulations Concerning the Carriage of Dangerous Goods by Rail) — Vertrag über den Transport gefährlicher Güter auf der Bahn.
  • Basierend auf der amerikanischen Norm der NFPA „NFPA 704“
  • Basierend auf dem europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route), der in allen Ländern der Europäischen Union sowie in Kasachstan, Aserbaidschan und Marokko gilt. In Russland heißt das entsprechende Werk DOPOG.
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