Unter den Begriff „Gefahrgut“ fällt jede Fracht, die bei Nichtbeachtung bestimmter vorgeschriebender Transportbedingungen umwelt- oder gesundheitsschädlich sein oder zu materiellen Verlusten führen kann.
Gefahrgüter werden in folgende Klassen eingeteilt:
Klasse 1 - Explosive Stoffe und Gegenstände
Klasse 2 - Gase
Klasse 3 - Entzündbare flüssige Stoffe
Klasse 4.1 - Entzündbare feste Stoffe, entflammbare Feststoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe
Klasse 4.2 - Selbstentzündliche Stoffe
Klasse 4.3 - Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden
Klasse 5.1 - Oxidierend wirkende Stoffe
Klasse 5.2 - Organische Peroxide
Klasse 6.1 - Giftige Stoffe
Klasse 6.2 - Ansteckungsgefährliche Stoffe
Klasse 7 - Radioaktive Stoffe
Klasse 8 - Ätzende Stoffe
Klasse 9 - Sonstige gefährliche Stoffe und Gegenstände
Der internationale Gefahrguttransport ist eine komplexe Dienstleistung, deren Besonderheit in der Vorbereitung, der Übernahme oder Übergabe der Fracht, der Verladung und der Ausfertigung der notwendigen Frachtpapiere unter Beachtung der Vorschriften abhängig vom jeweiligen Verkehrsmittel besteht. Alle notwendigen Handlungen werden dabei von unseren Fachleuten abhängig von den allgemein üblichen Sicherheitsregeln und -vorschriften vorgenommen und kontrolliert.
Der Gefahrguttransport erfolgt basierend auf folgenden grundlegenden Abkommen und Verträgen über den internationalen Gefahrguttransport, von denen ein großer Teil auf Initiative der UNO geschlossen wurde: